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Ist eine Dashcam erlaubt? Die Rechtslage in Deutschland

Dashcams sind in Deutschland nicht verboten. Wie du sie nutzt, entscheidet aber darüber, ob du dich im Rahmen des Datenschutzes bewegst und ob deine Aufnahmen im Ernstfall helfen. Hier erfährst du, was gilt und wie du die Kamera rechtlich sauber einstellst.

Kein Rechtsrat

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn es nach einem Unfall um viel geht, wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Kurz gesagt: Dashcam ja, Dauerüberwachung nein

Kauf, Besitz und Einbau einer Dashcam sind erlaubt. Problematisch ist, was viele Kameras im Auslieferungszustand tun: den gesamten Verkehr ohne Anlass aufzeichnen und lange speichern. Damit werden andere Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Kennzeichen erfasst, also personenbezogene Daten. Für diese Verarbeitung gilt die Datenschutz-Grundverordnung.

Als vertretbar gilt eine Nutzung, bei der die Kamera nur in kurzen Abschnitten aufzeichnet, die Clips fortlaufend überschreibt und nur dann dauerhaft speichert, wenn es einen konkreten Anlass gibt, etwa einen Unfall oder eine gefährliche Situation. Genau das leisten Loop-Aufnahme und G-Sensor.

Was der Datenschutz verlangt

Wer den öffentlichen Straßenraum filmt, kann sich nicht auf die Ausnahme für rein private Tätigkeiten berufen. Das hat der Europäische Gerichtshof schon 2014 für Videokameras entschieden, die über den privaten Bereich hinaus öffentlichen Raum erfassen. Die Aufnahme braucht deshalb eine Rechtsgrundlage. In Betracht kommt das berechtigte Interesse, Beweise für einen Unfall zu sichern. Dieses Interesse muss aber gegen die Rechte der gefilmten Menschen abgewogen werden.

Bei einer dauerhaften, anlasslosen Aufzeichnung fällt diese Abwägung nach Auffassung der Datenschutzaufsicht gegen den Fahrer aus. Die Behörden können in solchen Fällen Bußgelder verhängen. Mit kurzen Clips, automatischem Überschreiben und anlassbezogenem Speichern bist du deutlich besser aufgestellt, weil nur das gespeichert bleibt, was du für einen Beweis tatsächlich brauchst.

Das BGH-Urteil von 2018: Dashcam-Video als Beweismittel

Lange war umstritten, ob Gerichte Dashcam-Aufnahmen überhaupt berücksichtigen dürfen. Der Bundesgerichtshof hat das mit Urteil vom 15. Mai 2018 (Aktenzeichen VI ZR 233/17) geklärt. Im Streit nach einem Unfall darf ein Video auch dann als Beweismittel verwertet werden, wenn die Aufzeichnung selbst datenschutzrechtlich unzulässig war. Das Gericht wägt im Einzelfall ab, und das Interesse an der Aufklärung eines Unfalls wiegt dabei schwer.

Wichtig für die Praxis: Das Urteil erlaubt nicht das dauerhafte Filmen, es regelt nur die Verwertung vor Gericht. Der BGH hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung technisch möglich ist. Ein mögliches Bußgeld wegen eines Datenschutzverstoßes bleibt davon unberührt. Mehr zur Verwendung nach einem Unfall steht im Artikel Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel.

Aufnahmen im Bußgeld- und Strafverfahren

Auch in Bußgeld- und Strafverfahren haben Gerichte Dashcam-Aufnahmen im Einzelfall verwertet, etwa das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Verfahren um einen Rotlichtverstoß. Umgekehrt kann die Polizei bei Ermittlungen Aufnahmen als Beweismittel sichern. Denk daran, dass eine Dashcam auch dein eigenes Fahrverhalten dokumentiert.

Videos veröffentlichen: lieber nicht

Ein Dashcam-Video auf YouTube, Instagram oder in einer Messenger-Gruppe zu teilen, ist etwas völlig anderes, als es der Versicherung oder einem Gericht vorzulegen. Sind Menschen oder Kennzeichen erkennbar, verletzt du damit in aller Regel deren Rechte, und es drohen Abmahnungen, Schadensersatz und Bußgelder. Wer Videos unbedingt teilen will, muss Gesichter und Kennzeichen zuverlässig unkenntlich machen.

Unfallopfer niemals filmen und verbreiten

Bildaufnahmen von Verletzten in einer hilflosen Lage oder von Verstorbenen anzufertigen oder weiterzugeben, ist nach § 201a des Strafgesetzbuchs strafbar. Am Unfallort gilt: helfen, absichern, Notruf wählen, aber nicht filmen.

Ton aufnehmen: Mikrofon aus

Viele Dashcams nehmen standardmäßig Ton auf. Wer nicht öffentlich gesprochene Worte anderer ohne deren Einverständnis aufzeichnet, kann sich nach § 201 des Strafgesetzbuchs strafbar machen. Das betrifft vor allem Gespräche mit Mitfahrern. Schalte das Mikrofon deshalb aus oder hole dir das Einverständnis deiner Mitfahrer. Für die Aufklärung eines Unfalls ist der Ton ohnehin fast nie nötig.

Montage: freie Sicht nach StVO

Die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt, dass deine Sicht nicht beeinträchtigt wird. Eine Dashcam gehört deshalb nicht mitten auf die Scheibe, sondern hinter den Innenspiegel, wo sie aus der Fahrerperspektive kaum zu sehen ist. Während der Fahrt bedienst du die Kamera nicht. Elektronische Geräte dürfen nach § 23 Absatz 1a StVO nur genutzt werden, wenn du sie dafür weder in die Hand nimmst noch länger hinschaust. Sprachbefehle und eine Taste zum Sichern eines Clips sind dafür ideal.

Blitzer-Warnung abschalten

Einige Dashcams warnen vor Radarfallen. In Deutschland ist es nach § 23 Absatz 1c StVO verboten, solche Funktionen während der Fahrt zu nutzen. Es drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Prüfe nach dem Einbau, dass diese Funktion ausgeschaltet ist. Warnungen zum Abstand oder zum Verlassen der Spur sind dagegen erlaubt.

Firmenwagen, Taxi und Mietwagen

Im Firmenwagen erfasst eine Dashcam auch Beschäftigte. Wer als Arbeitgeber Kameras in Dienstfahrzeugen einsetzt, braucht klare Regeln, und gibt es einen Betriebsrat, muss er mitbestimmen. Taxi- und Fahrdienstunternehmen, die Innenraumkameras nutzen, müssen ihre Fahrgäste informieren und die Speicherdauer begrenzen. Bei Mietwagen fragst du vorab beim Vermieter nach, ob du eine Kamera anbringen darfst, und nimmst sie bei der Rückgabe wieder mit.

So nutzt du die Dashcam datenschutzfreundlich

  • Stelle kurze Clips von einer bis drei Minuten ein und lass die Kamera fortlaufend überschreiben.
  • Wähle eine mittlere Empfindlichkeit des G-Sensors, damit nicht jedes Schlagloch einen Clip sperrt.
  • Schalte das Mikrofon aus oder informiere deine Mitfahrer.
  • Sichere nur Clips mit einem konkreten Anlass und lösche sie, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.
  • Gib Aufnahmen nur an Versicherung, Polizei, Anwalt oder Gericht weiter, nicht ins Internet.
  • Ein Hinweisaufkleber an der Scheibe ist keine Pflicht, schafft aber Transparenz.
  • Nutze keine Daueraufzeichnung im Parkmodus, sondern ereignisgesteuerte Aufnahmen.

Und im Ausland?

Die Regeln unterscheiden sich in Europa stark. In einigen Ländern sind Dashcams für den privaten Gebrauch üblich, in anderen raten Automobilclubs ausdrücklich davon ab oder es gelten strenge Auflagen. Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte sich vorher informieren. Einen Überblick gibt der Artikel Dashcam im Ausland.

Häufige Fragen zur Rechtslage

Ist eine Dashcam in Deutschland verboten?

Nein. Kauf, Besitz und Einbau sind erlaubt. Datenschutzrechtlich unzulässig ist das dauerhafte, anlasslose Filmen und Speichern. Mit kurzer Loop-Aufnahme und anlassbezogenem Speichern nutzt du die Kamera deutlich rechtssicherer.

Darf die Polizei meine Dashcam-Aufnahmen verwenden?

Ja, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens kann die Polizei Aufnahmen als Beweismittel sichern. Gerichte haben Dashcam-Videos auch in Bußgeld- und Strafverfahren im Einzelfall verwertet.

Muss ich einen Aufkleber für die Dashcam anbringen?

Eine ausdrückliche Pflicht gibt es für private Fahrer nicht. Ein Hinweis an der Scheibe schafft aber Transparenz und kann bei einer späteren Abwägung helfen. Im gewerblichen Einsatz mit Innenraumkamera solltest du Fahrgäste immer informieren.

Darf ich mit der Dashcam andere Verkehrssünder anzeigen?

Grundsätzlich kannst du Verstöße anzeigen. Eine gezielte Dauerüberwachung, um andere zu melden, ist datenschutzrechtlich aber heikel. Nutze Aufnahmen nur, wenn ein konkreter Vorfall dich selbst betrifft oder gefährdet hat.

Kann mir eine Dashcam auch schaden?

Ja, denn sie zeichnet auch dein eigenes Fahrverhalten auf. Bist du zu schnell gefahren oder hast du selbst einen Fehler gemacht, ist auch das im Video zu sehen.