Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel: Was nach einem Unfall gilt

Nach einem Unfall steht oft Aussage gegen Aussage. Jeder hat aus seiner Sicht alles richtig gemacht, Zeugen gibt es keine, und die Spuren auf der Straße lassen mehrere Deutungen zu. Genau für diesen Moment kaufen die meisten Menschen eine Dashcam. Ob das Video dann tatsächlich hilft, hängt von ein paar Punkten ab, die du schon vor dem Unfall in der Hand hast.
Was der Bundesgerichtshof entschieden hat
Bis 2018 urteilten die Gerichte uneinheitlich. Manche ließen Dashcam-Videos zu, andere lehnten sie wegen des Datenschutzes ab. Dann kam ein Fall vor den Bundesgerichtshof: Zwei Autos waren innerorts beim Linksabbiegen auf nebeneinanderliegenden Abbiegespuren seitlich zusammengestoßen. Jeder Fahrer warf dem anderen vor, die Spur verlassen zu haben. Einer der beiden hatte den Vorgang mit seiner Dashcam aufgezeichnet, die Vorinstanzen wollten das Video aber nicht ansehen.
Der BGH entschied mit Urteil vom 15. Mai 2018 (VI ZR 233/17), dass die Aufnahme verwertet werden darf. Zwar sei die dauerhafte, anlasslose Aufzeichnung datenschutzrechtlich unzulässig gewesen. Daraus folge aber nicht automatisch, dass ein Gericht das Video nicht berücksichtigen dürfe. Entscheidend sei eine Abwägung im Einzelfall, und dabei wiege das Interesse an der Aufklärung des Unfalls schwer. Wer am Straßenverkehr teilnimmt, setzt sich ohnehin der Beobachtung durch andere aus.
Was das Urteil für dich bedeutet
Ein Dashcam-Video kann in einem Zivilprozess nach einem Unfall den Ausschlag geben, etwa wenn es um die Frage geht, wer wie viel des Schadens tragen muss. Eine Garantie gibt es aber nicht. Das Gericht entscheidet im Einzelfall, ob und wie es eine Aufnahme berücksichtigt. Zwei Dinge solltest du außerdem wissen:
- Das Urteil regelt nur die Verwertung vor Gericht. Ein Bußgeld der Datenschutzaufsicht wegen einer Daueraufzeichnung bleibt möglich.
- Die Kamera filmt auch dich. Bist du zu schnell gefahren oder hast du selbst einen Fehler gemacht, ist auch das im Video zu sehen.
Der BGH hat darauf hingewiesen, dass eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung technisch möglich ist. Wer seine Kamera so einstellt, nutzt sie nicht nur datenschutzfreundlicher, sondern steht auch bei einer späteren Abwägung besser da. Was dafür nötig ist, steht auf der Seite Ist eine Dashcam erlaubt?.
Direkt nach dem Unfall: So sicherst du das Video
- Erst die Unfallstelle sichernWarnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen und bei Verletzten den Notruf wählen. Die Kamera hat Zeit.
- Clip schützenHat der G-Sensor den Aufprall nicht erkannt, drückst du die Taste zum Sichern oder nutzt den Sprachbefehl. So wird der aktuelle Clip nicht überschrieben.
- Kamera weiterlaufen lassen oder ausschaltenBleibt das Auto länger stehen, kann die Kamera weiter aufzeichnen. Wichtig ist nur, dass der gesperrte Clip erhalten bleibt. Bei Zweifeln nimmst du die Speicherkarte heraus, sobald das Auto steht.
- Kopien anfertigenZu Hause kopierst du die betroffenen Clips auf den Computer und ein zweites Medium. Die Originaldatei bleibt unverändert.
- Notizen machenSchreib Datum, Uhrzeit, Ort und den Ablauf aus deiner Sicht auf, solange die Erinnerung frisch ist.
Keine Bearbeitung, keine Veröffentlichung
Schneide, filtere oder komprimiere die Originaldatei nicht. Eine unveränderte Datei mit Metadaten hat als Beweis den größten Wert. Und stell das Video nicht ins Internet, auch nicht in Gruppen oder Foren.
Video an Polizei, Versicherung und Anwalt weitergeben
Nimmt die Polizei den Unfall auf, kannst du auf das Video hinweisen. Die Beamten entscheiden, ob sie es sichern. Deiner eigenen Versicherung und der des Unfallgegners schickst du auf Nachfrage eine Kopie. Bei strittigen Fällen oder Personenschäden lohnt sich ein Anwalt für Verkehrsrecht. Er kann einschätzen, wie das Video wirkt, und es im richtigen Moment einbringen.
Zeige das Video am Unfallort nicht jedem Schaulustigen. Dem Unfallgegner darfst du es zeigen, musst es aber nicht. Manchmal entschärft ein kurzer Blick auf das Display eine aufgeheizte Diskussion, manchmal heizt er sie an. Im Zweifel bleibt es bei der Aussage, dass eine Aufnahme existiert.
Wann ein Video wenig hilft
Nicht jedes Video klärt einen Unfall. Typische Probleme sind:
- Das Bild ist nachts so verrauscht, dass Kennzeichen und Ampelfarben nicht zu erkennen sind.
- Die entscheidenden Sekunden fehlen, weil der Clip überschrieben wurde oder die Karte defekt war.
- Datum und Uhrzeit stimmen nicht, was Zweifel an der Aufnahme weckt.
- Die Kamera hängt schief und zeigt mehr Himmel als Straße.
- Der Unfall passiert seitlich oder hinten, wo eine reine Frontkamera nichts sieht.
Die meisten dieser Probleme lassen sich vorher vermeiden: mit einer Kamera mit gutem Nachtsicht-Sensor, einer Speicherkarte für Dauerbetrieb, GPS für die richtige Uhrzeit und einer sauberen Ausrichtung. Wer auch Auffahrunfälle dokumentieren will, braucht eine Dashcam mit Rückkamera.
Uhrzeit und GPS: Details, die zählen
Ein Video ist umso überzeugender, je genauer es sich einordnen lässt. Eine Dashcam mit GPS stellt die Uhr selbst und schreibt Position und Geschwindigkeit in die Datei. Prüfe nach dem Einbau und nach jeder Zeitumstellung, ob Datum, Uhrzeit und Zeitzone stimmen. Die Geschwindigkeitsanzeige im Bild kannst du ausblenden, die Daten bleiben trotzdem gespeichert.
Häufige Fragen
Muss ich mein Dashcam-Video herausgeben?
Im Ermittlungsverfahren kann die Polizei Aufnahmen als Beweismittel sichern. Im Zivilprozess entscheidest du in der Regel selbst, ob du ein Video vorlegst. Bespreche das bei einem Rechtsstreit mit deinem Anwalt.
Akzeptieren Versicherungen Dashcam-Videos?
Viele Versicherer schauen sich Aufnahmen an, weil sie den Hergang schneller klären. Eine Pflicht, ein Video zu berücksichtigen, gibt es aber nicht. Kommt es zum Prozess, entscheidet das Gericht.
Wie lange sollte ich ein Unfallvideo aufbewahren?
So lange, bis der Fall abgeschlossen ist, also bis der Schaden reguliert oder ein Verfahren beendet ist. Danach löschst du die Aufnahme, denn sie enthält personenbezogene Daten anderer.