Dashcam im Ausland: Was in Österreich, der Schweiz und anderen Urlaubsländern gilt

Mit dem Auto in den Urlaub, die Dashcam fährt mit. Was in Deutschland bei richtiger Einstellung kein Problem ist, kann jenseits der Grenze anders aussehen. Eine einheitliche europäische Regel gibt es nicht. Zwar gilt die Datenschutz-Grundverordnung in der ganzen EU, die Länder und ihre Behörden legen sie bei Dashcams aber unterschiedlich streng aus. In der Schweiz gilt ohnehin ein eigenes Datenschutzrecht.
Stand Oktober 2026, ohne Gewähr
Die Rechtslage im Ausland ändert sich immer wieder, und viele Länder haben keine ausdrückliche Regelung. Die folgende Übersicht fasst die Einschätzungen von Automobilclubs und Fachmedien zusammen. Prüfe vor der Reise die aktuellen Hinweise von ADAC, ÖAMTC oder TCS.
Österreich: nur eingeschränkt
In Österreich galten Dashcams lange als verboten, weil sie als genehmigungspflichtige Videoüberwachung eingestuft wurden. Heute ist die Lage differenzierter. Der österreichische Automobilclub ÖAMTC hält eine anlassbezogene Dokumentation eines Unfallhergangs für zulässig. Nicht erlaubt ist dagegen eine systematische Überwachung nach dem Motto: für den Fall, dass etwas passiert.
Praktisch heißt das: Die Kamera darf fortlaufend überschreiben, solange nichts passiert. Gespeichert werden darf nur, wenn es einen konkreten Anlass wie einen Unfall gibt. Ganze Fahrten aufzuzeichnen und abzulegen ist tabu. Bei Verstößen gegen den Datenschutz drohen empfindliche Strafen. Wer durch Österreich fährt, stellt deshalb kurze Clips ein, lässt den G-Sensor arbeiten und speichert sonst nichts.
Schweiz: rechtlich heikel
Auch in der Schweiz verbietet kein Gesetz die Dashcam ausdrücklich, das Datenschutzgesetz setzt aber enge Grenzen. Wer Verkehrsteilnehmer filmt, muss die Aufnahme rechtfertigen können. Das Schweizer Bundesgericht hat 2019 entschieden, dass private Dashcam-Aufnahmen in einem Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten nicht ohne Weiteres verwertet werden dürfen. Viele Automobilclubs raten deshalb zur Zurückhaltung. Wenn du die Kamera mitnimmst, nutze sie höchstens mit kurzer Loop-Aufnahme oder schalte sie ab.
Länder, in denen Automobilclubs abraten
Für Belgien, Luxemburg und Portugal raten deutsche und österreichische Automobilclubs von der Nutzung einer Dashcam ab. Grund sind strenge Datenschutzvorschriften und eine unklare Lage. Besonders in Portugal gelten Dashcams als problematisch. Wer dorthin fährt, nimmt die Kamera am besten ab und lässt sie im Handschuhfach.
Länder mit lockereren Regeln
In vielen beliebten Urlaubsländern ist die private Nutzung einer Dashcam üblich und wird geduldet oder ausdrücklich akzeptiert, solange die Aufnahmen privat bleiben. Dazu zählen nach Einschätzung der Automobilclubs unter anderem Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Dänemark, Norwegen und Großbritannien. Auch dort gilt: Videos nicht veröffentlichen, Personen und Kennzeichen schützen und die Kamera so anbringen, dass sie die Sicht nicht behindert. In Ungarn ist die Nutzung mit Auflagen möglich, etwa zum zeitnahen Löschen nicht benötigter Aufnahmen.
| Land | Einschätzung | Was du beachten solltest |
|---|---|---|
| Deutschland | mit Auflagen | kurze Loop-Aufnahme, nur anlassbezogen speichern |
| Österreich | eingeschränkt | keine systematische Aufzeichnung, nur Ereignisse sichern |
| Schweiz | heikel | Clubs raten zur Zurückhaltung, im Zweifel abschalten |
| Belgien, Luxemburg, Portugal | abgeraten | Kamera abnehmen und nicht nutzen |
| Frankreich, Italien, Spanien | privat üblich | nicht veröffentlichen, Sicht nicht behindern |
| Niederlande, Dänemark, Norwegen | privat üblich | nicht veröffentlichen, Aufnahmen nur bei Bedarf weitergeben |
| Großbritannien | verbreitet | Montage außerhalb des Sichtfelds |
Zusammenfassung von Einschätzungen der Automobilclubs und Fachmedien, Stand Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.
Auch bei der Durchreise
Die Regeln gelten nicht erst am Urlaubsziel, sondern auf jedem Kilometer im jeweiligen Land. Wer über Österreich nach Italien fährt oder über Luxemburg nach Frankreich, muss die Einstellungen unterwegs anpassen oder die Kamera rechtzeitig abnehmen. Plane das vor der Abfahrt ein, damit du nicht während der Fahrt an der Kamera hantierst.
Mietwagen im Ausland
Im Mietwagen kommt eine zweite Frage hinzu: Darfst du eine Kamera überhaupt anbringen? Klebehalterungen hinterlassen Spuren, und manche Vermieter verbieten Eingriffe in die Fahrzeugausstattung. Eine Saugnapfhalterung und ein Stromkabel für die 12-Volt-Buchse sind hier die bessere Wahl. Frag im Zweifel bei der Übergabe nach.
Checkliste für die Reise
- Prüfe vor der Abfahrt die aktuellen Hinweise der Automobilclubs für alle Länder auf deiner Strecke.
- Stelle kurze Clips ein und lass die Kamera fortlaufend überschreiben.
- Schalte das Mikrofon aus, besonders wenn Mitfahrer dabei sind.
- Deaktiviere Warnungen vor Blitzern, sie sind in vielen Ländern verboten, auch in Deutschland.
- Nimm die Kamera in Ländern ab, in denen die Clubs von der Nutzung abraten.
- Veröffentliche keine Urlaubsvideos mit erkennbaren Personen oder Kennzeichen.
- Sichere Unfallvideos sofort und gib sie nur an Polizei, Versicherung oder Anwalt weiter.
Häufige Fragen
Darf ich in Österreich eine Dashcam benutzen?
Nur eingeschränkt. Eine systematische Aufzeichnung ist nicht erlaubt. Fortlaufendes Überschreiben und das Speichern im Ereignisfall gelten nach Einschätzung des ÖAMTC als zulässig. Im Zweifel nutzt du kurze Clips und speicherst nur nach einem Unfall.
Was passiert, wenn ich im Ausland gegen die Regeln verstoße?
Je nach Land drohen Bußgelder wegen Datenschutzverstößen, die teils deutlich höher ausfallen können als in Deutschland. Außerdem kann es passieren, dass dein Video als Beweis nicht berücksichtigt wird.
Hilft mir ein Dashcam-Video bei einem Unfall im Ausland?
Das hängt vom Land ab. Selbst wo die Nutzung geduldet wird, entscheiden Gerichte und Versicherungen unterschiedlich. Sichere das Video trotzdem, notiere alle Daten und nutze den Europäischen Unfallbericht.